Der Habicht ist der Vogel des Jahres 2015 Naturfotografie Adolf Schilling
  • Stefan Mayr
Gewählt

Der Habicht ist der Vogel des Jahres 2015

Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Deutsche Falkenorden haben den Vogel des Jahres gewählt. Im Jahr 2015 darf sich der Habicht mit dem Titel schmücken.

 

Die allerwenigsten Menschen haben und werden ihn je zu Gesicht bekommen. Wenn, dann wird er als blitzartig auftauchender Schatten registriert und im nächsten Moment wieder vergessen, weil man sich nicht mehr sicher ist, tatsächlich etwas gesehen zu haben. Am ehesten ist der Habicht noch während der Balzzeit im Februar/März zu bemerken, wenn die Paare das schützende Dach des Waldes verlassen und rufend, gegen den Erdboden trudelnd ihre Balzflüge vollführen.

Der Habicht ist ein Pirschjäger: Jede sich bietende Deckung, jeden Busch, jedes Grasbüschel nutzend, überfällt der Kurzstreckensprinter unter den Greifvögeln seine Beute wie Tauben oder Kaninchen, gleich einem Geparden. In der Falknerei – der Habicht ist einer der beliebtesten Beizvögel weltweit – hatte er einst den Spitznamen „le cuisinier“, der „Küchenmeister“, weil gut trainierte Habichte durchaus in der Lage waren, eine ganze Familie über den Winter mit frischem Fleisch zu versorgen.

Der "Förderverein für Ökologie und Monitoring von Greifvogel- und Eulenarten e.V." geht gegenwärtig von einem Brutpaarbestand von etwa 16.000 Paaren in Deutschland aus. Zum Vergleich: Der Bestand an Wanderfalken, einst durch den Einsatz von DDT in der Landwirtschaft beinahe ausgerottet und dank der Falkner in Deutschland durch Zucht und Auswilderung flächendeckend wieder angesiedelt, zählt nur etwa 1.000 Brutpaare bundesweit! Er und der deutlich häufigere Habicht gelten damit als nicht mehr gefährdet ¬– ein Verdienst der Falkner und Jäger in Deutschland. „Die Ausrufung des Habichts zum Vogel des Jahres war eigentlich lange überfällig. Dieser deutschlandweit verbreitete Greifvogel, der über Jahrhunderte verfehmt und verfolgt wurde, verdient unser aller Schutz und Aufmerksamkeit. Wir begrüßen daher die Wahl zum Vogel des Jahres außerordentlich“, sagt DFO-Vorstand Hans-Albrecht Hewicker.

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Habichtspopulation weiter ansteigt: Der einst ausnahmslose Waldbewohner erschließt sich zunehmend den urbanen Lebensraum und geht dort mit Vorliebe auf Taubenjagd, um seine durchschnittlich drei Jungen im gut getarnten Baumhorst zu versorgen. Es gibt stark anwachsende Populationen in städtischen Grünanlagen und sogar auf einzelnen Straßenbäumen in Großstädten. Allein in Berlin leben etwa 100 Brutpaare.  Habichte sind ganzjährig geschützt und unterliegen dem Jagdrecht, wodurch Verstöße besonders hart geahndet werden können.

Das Jagdgesetz lässt das Aushorsten von Habichten zum Zwecke der Beizjagd auf Antrag in Einzelfällen zu. Diese Möglichkeit wird von Naturschutzvereinen abgelehnt. Bei einer natürlichen Mortalität der Jungvögel von bis zu 70% im ersten Lebensjahr jedoch ist die Entnahme einiger Jungvögel durch Falkner als völlig unerheblich einzustufen und eine der nachgewiesenermaßen nachhaltigsten Formen von Naturnutzung, da Beizvögel in Falknerhänden anschließend oft hohe Alter erreichen, die sie in der Natur kaum je erreichen würden.

Falkner sind durch ihre unmittelbaren Erfahrungen mit Greifvögeln als praktische Fachleute prädestiniert für den Umgang mit dem ungestümen Greifvogel, kennen seine Körpersprache und wissen um seine Bedürfnisse. Jährlich durchlaufen kranke und verunfallte Habichte die professionell geführten Auffangstationen der Falkner und werden sachkundig gesund gepflegt, falknerisch trainiert und wieder ausgewildert.

Die bei der Kür zum „Vogel des Jahres 2015“ von Naturschutzverbänden geäußerte und diffamierende „immense illegale Verfolgung durch Jäger“ ist unhaltbar, so DJV-Präsident Hartwig Fischer: „Jede Maßnahme zum Schutz unseres Niederwildes dient auch dem Habicht. Für die behauptete ‚immense illegale Verfolgung‘ will ich Belege sehen. Es ist unsäglich, wie Naturschützer Einzelfälle verallgemeinern.“ Einzelne schwarze Schafe würden von den Organisationen der Jägerschaft auch konsequent aus ihren Reihen ausgeschlossen.