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  • Christian Riedel

Job im Ausland als Karrieresprungbrett

Im Studium gehört ein Auslandssemester in vielen Branchen schon fast zur Selbstverständlichkeit. Aber auch im Ausland zu arbeiten, kann der eigenen Karriere einen Schub verleihen. Wenn man einige Dinge berücksichtigt.
In einer Zeit, in der die Welt durch die Globalisierung immer enger zusammenrückt, ist es für viele Manager und Arbeitnehmer in gehobenen Positionen schon fast zur Grundvoraussetzung geworden, auch mal eine Station im Ausland gemacht zu haben. Schließlich kann es einem in fast jedem Job nur helfen, eine andere Kultur, eine andere Sprache, ein anderes Umfeld und andere Arbeitsbedingungen kennen gelernt zu haben. Eine Firma ist nur dann erfolgreich, wenn sie sich auch auf internationalem Parkett behaupten kann. Das gilt für niemand so sehr wie für das Exportland Deutschland. Und hierfür sind Mitarbeiter wichtig, die schon entsprechende Erfahrungen gesammelt haben. Daher schicken viele Firmen ihre Mitarbeiter zu einem Auslandseinsatz.

Schwierig ist für die so genannten Expatriates meistens nicht, einen Job im Ausland zu bekommen. Schließlich ist es in einigen Jobs eine Grundvoraussetzung, dass die Mitarbeiter mit ihrer Familie auch bereit sind, eine Zeit lang im Ausland zu leben. Allerdings ist es oft problematisch, sich in Deutschland wieder ins Geschäftsleben einzufinden. Daher sollte man schon vor dem Auslandaufenthalt einige Vorkehrungen treffen und sich klar sein, an welchem Punkt der Karriere man in der Heimat wieder starten möchte. Im Extremfall kann es sonst passieren, dass man sich durch den Auslandaufenthalt in der Firma auch entbehrlich gemacht hat.

Kündigungsschutz

Ein Aufenthalt im Ausland bedeutet auch Bürokratie. Dabei ist es beispielsweise wichtig, wie lange man im Ausland bleibt. Dauert das Gastspiel kürzer als zwei Jahre, bleibt in der Regel der deutsche Arbeitsvertrag bestehen. Er wird höchstens durch eine zusätzliche Entsendevereinbarung ergänzt, auf der die Dauer, der Ort, die Art der Tätigkeit und eventuell eine Sondervergütung (Kaufkraftausgleich) aufgeführt wird. Für alle anderen Punkte, wie beispielsweise der Kündigungsschutz, bleibt, sofern nicht anders vereinbart, weiter das Deutsche Arbeitsrecht bestehen. Daher kann man auch im Ausland von dem recht hohen Schutz profitieren und muss sich keine Sorgen um eine Entlassung machen. Nach dem Auslandseinsatz kann man in der Regel einfach seine alte Planstelle erneut besetzen.

Versicherungen

Auch die Sozialversicherung bleibt im Normalfall bei einem Auslandsaufenthalt bestehen. Wichtiger ist eher die Gesundheit, da nicht überall deutscher Standard herrscht. Daher ist es meistes wichtig, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die aber vielen Expatriates von ihren Arbeitgebern direkt angeboten werden.

Absicherung

Schwieriger wird es, wenn der Auslandeinsatz länger als zwei Jahre dauert. Hier handelt es sich meistens auch nicht um eine Projektarbeit für den Mutterkonzern, sondern um eine Versetzung in die ausländische Konzerntochter. In diesem Fall ist man je nachdem eben ein Angestellter in Brasilien, Singapur oder Thailand. Hier gilt dann auch das jeweilige Arbeitsrecht und auch Aufgaben und Vergütung werden neu geregelt. Zwar läuft der deutsche Arbeitsvertrag weiter, er ruht aber für die Zeit des Auslandseinsatzes.

Was sich im Ausland ändert

In der Praxis ist es üblich, bei den Expatriates während des Auslandsaufenthalts das Recht auf eine ordentliche Kündigung auszuschließen. Nur bei einem drastischen Fehlverhalten kann die Auslandsgesellschaft ihrem Gastarbeiter kündigen. Auch was die Sozialversicherung angeht, wird der Expatriate nicht mehr nach deutschem Recht behandelt. Daher ist es wichtig, sich beispielsweise um eine entsprechende private Auslandskrankenversicherung zu kümmern. Zahlt man in die Rentenversicherung, sollte man im Vorfeld klären, ob im Ausland gezahlte Beiträge später auch berücksichtigt werden. In den meisten europäischen Ländern sowie in den großen Industriestaaten wie den USA, Kanada, Japan oder China ist dies kein Problem. Ist das nicht der Fall, kann es besser sein, freiwillig in die deutsche Rentenkasse einzuzahlen. Hier kann eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung helfen.

Zurück nach Deutschland

Jeder Auslandseinsatz geht einmal zu Ende. Auf dieses Ende sollte man vorbereitet sind. Daher ist es wichtig, schon vor der Abreise eine entsprechende Rückkehrvereinbarung abgeschlossen zu haben. Man sollte nicht davon ausgehen, dass man nach der Rückkehr in seinen alten Job 1:1 zurückgehen kann. Und wahrscheinlich wollen Sie das auch nicht, sondern in eine höhere Position einsteigen, da Sie nun ja auch mehrere Jahre im Ausland Erfahrungen gesammelt haben. In der normalen Ruhensvereinbarung, also der Vereinbarung in der der alte Arbeitsvertrag während des Auslandseinsatzes ruht, ist meistens festgehalten, dass man auf die bisherige Position zurückkehren kann. Besser ist es jedoch, diese Vereinbarung zu konkretisieren und Standort, Aufgaben- und Funktionsbereich mit aufzuführen. Wichtig ist auch, dass festgehalten wird, dass während des Auslandsaufenthalts die Betriebszugehörigkeit bestehen bleibt, um bei der Rentenberechnung keine Probleme zu bekommen. Je genauer in der Ruhensvereinbarung die Rückkehrbedingungen festgehalten sind, desto weniger unangenehme Überraschungen können einen nach der Rückkehr erwarten.