Verdacht: Kartell zwischen VW, Audi & Co.
„Laut eines Schreibens des VW-Konzerns, das bei den Wettbewerbsbehörden eingereicht wurde und als Selbstanzeige zu bewerten ist, gab es seit den 1990ern geheime Absprachen zwischen Audi, BMW, Daimler, Porsche und VW“, so Mingers. Demnach wurden sämtliche Bereiche der Autoentwicklung (Getriebe, Bremsen, etc.) und Motorentechnik (Benzin und Diesel) ausgehandelt. Ferner wurden Absprachen zur Auswahl der Lieferanten bis hin zu Bauteilpreisen getroffen. Mit diesem Kartellverdacht gehen die fünf Auto-Riesen womöglich in die deutsche Wirtschaftsgeschichte ein! Durch die geheimen Arbeitskreise zwischen VW & Co. kommt es zu einem massiven Verdacht kartellrechtswidrigen Verhaltens. Neben dem VW-Konzern, der auch im Namen von Porsche und Audi Selbstanzeige eingereicht hat, soll auch Daimler gesondert Anzeige erstattet haben.
Absprachen zur Abgasreinigung von Dieselfahrzeugen
Auch der Grundstein für den Abgasskandal soll durch das Kartell der Auto-Riesen gelegt worden sein. In dem „Commitment der deutschen Automobilhersteller auf Vorstandsebene“ geht es unter anderem um Abstimmungen zur Größe der Tanks für das sogenannte AdBlue. Dabei handelt es sich um ein Harnstoffgemisch zur Spaltung von Stickoxiden in Wasser und Stickstoff. Die Lagerung in großen Tanks wäre teurer gewesen, heißt es, sodass man sich untereinander auf kleine Tanks einigte. „Durch die geringere Menge AdBlue, konnte später keine ausreichende Reinigung der Abgase gewährleistet werden. Das Tricksen war somit der Beginn des Abgasskandals!“, erklärt der Rechtsexperte.
Folgen für Geschädigte im Abgasskandal
Nun, da rauskam, dass der Abgasskandal durch ein Kartell losgetreten wurde, erhöht sich der Druck auf VW seitens der EU-Industriekommission. Vom Wolfsburger Autobauer wird eine 100-prozentige Rückrufquote erwartet. Doch was bedeutet das Ganze jetzt für Verbraucher und Geschädigte im Abgasskandal? Die Sorge von Autobesitzern steigt – gerade wenn laufende Schadensersatzansprüche gegen VW & Co. im Raum stehen. Im Klartext: Durch den Verdacht ein Kartell betrieben zu haben, machen sich neben VW, Konzern-Töchter Audi und Porsche sowie BMW und Daimler im Abgasskandal schuldig.
„Rechtlich ist festzuhalten, dass jede kartellrechtliche Absprache verboten ist. Derartige Verstöße können, wie es die kartellrechtlichen Verstöße im sogenannten LKW Kartellrecht zeigen, zu Schadensersatzansprüchen der Kunden gegen die Hersteller führen“, so Mingers. „Das heißt: Geschädigte im Abgasskandal sowie sämtliche Käufer von Autos der Kartellanten können jetzt gegen die Big Five Schadensersatzansprüche stellen!“ Diese belaufen sich auf die Differenz vom Preis ohne Kartell im Verhältnis zum Preis mit Kartell. Diese Differenz könnte dann jeder Auto-käufer und jeder Betroffene im Abgasskandal gegenüber VW & Co. geltend machen.
Weitere Infos: www.mingers-kreuzer.de