Wer haftet für einen Unfall beim Betriebsausflug? istockphoto.com/andreas_lamm
  • Christian Riedel

Wer haftet für einen Unfall beim Betriebsausflug?

Ein Betriebsausflug hat das Ziel, die Teamarbeit und das Klima zu verbessern. Dabei ist es in den letzten Jahren in Mode gekommen, auch „gefährliche“ Aktionen zu machen. Aber wie ist man generell bei einem Betriebsausflug versichert?

Wildwasserrafting, Hochseilgarten oder Survival-Training – die Ziele bei Betriebsausflügen werden immer extravaganter und gefährlicher. Dabei kann man auch bei einem ganz normalen Spaziergang umknicken und sich beispielsweise eine Verletzung im Sprunggelenk zuziehen. Für den Betroffenen ist das natürlich schmerzhaft, für den Geldbeutel weniger. Denn wie auch bei der Arbeit ist man bei einem offiziellen Betriebsausflug über die Berufsgenossenschaft versichert.

Voraussetzungen

Damit die Berufsgenossenschaft die Versicherung übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wichtig ist zunächst, dass der Betriebsausflug eine offizielle Veranstaltung des Arbeitgebers ist. Es müssen alle Arbeitnehmer des Unternehmens oder zumindest einer Abteilung eingeladen werden. Wenn sich nur einige Kollegen zum gemeinsamen Ausflug verabreden, handelt es sich um keinen Betriebsausflug, auch wenn ausschließlich Kollegen daran beteiligt sind. Handelt es sich jedoch um eine offizielle Veranstaltung, sind alle Beteiligten, also auch Zeitarbeiter, mitversichert.

Anfang und Ende der Versicherung

Wie bei der Fahrt zur Arbeit, ist auch bei einem Betriebsausflug bereits die Anfahrt mitversichert. Etwas schwieriger ist es am Schluss der Veranstaltung. Ist kein deutliches Ende ersichtlich und sitzen die Kollegen in lockerer Runde zusammen, ist der Arbeitgeber so lange haftbar, bis dieser ein deutliches Ende der Veranstaltung kommuniziert. Um als Arbeitgeber „aus dem Schneider“ zu sein, muss er in aller Deutlichkeit das Ende eines Ausflugs bekannt geben. Noch einfacher ist es, das Ende der Veranstaltung bereits auf der Einladung festzuhalten.

Anschließend ist natürlich auch der Weg nach Hause über die Berufsgenossenschaft versichert. Dies gilt aber ebenfalls nur, wenn der direkte Weg nach Hause gesucht wird. Geht man mit den Kollegen noch einen trinken oder fährt man auf dem Weg nach Hause noch einkaufen oder bei einem alten Freund vorbei, verfällt der betriebliche Versicherungsschutz.